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Gemeinsamer Unterricht ist gut für alle - Integrationsklassen und integrative Regelklassen sollen erhalten bleiben!
Übersicht
Einleitung
Integrationsklassen
Integrative Regelklassen
Beschluß der Bürgerschaft
Beschluß der Elternkammer
Die Position des Elternrates Kielortallee
Planungsstand der Behörde
Einleitung
Hamburg hat eine lange Tradition bei der schulischen Integration von Kindern mit und ohne Behinderungen und von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf. Im wesentlichen stehen dafür die Integrationsklassen ("I-Klassen") und die Integrativen Regelklassen ("IR-Klassen"). Für das Ziel einer Integration möglichst aller Kinder in der Schule sind sowohl die I-Klassen als auch die IR-Klassen notwendig und erfolgreich erprobt.
Allgemeine Informationen zum Thema Integration in Hamburger Schulen:
Hamburger Bildungsserver
§12 Hamburger Schulgesetz (Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Betreuung kranker Schülerinnen und Schüler)
Integrationsklassen
Die Schule Kielortallee hat seit 1986 Integrationsklassen (pro Jahrgang eine von vier Klassen). Das sind Klassen, in denen Kinder mit und ohne Behinderung zusammen unterrichtet werden. Seit 1997 sind Integrationsklassen als Regelangebot im Schulgesetz vorgesehen ( §12). Im Grundschulbereich gibt es Integrationsklassen an insgesamt 13 Schulen.
Nähere Einzelheiten zur Praxis von Integrationsklassen in der Schule Kielortallee: Homepage der Schule.
Nach der Grundschule ist ein Wechsel von der I-Klasse der Kielortallee in eine I-Klasse der Ida-Ehre-Gesamtschule möglich.
Daß die Praxis der I-Klassen erfolgreich ist, zeigt sich z.B daran, daß die Nachfrage nach Plätzen für nicht-behinderte Kinder in den I-Klassen der Kielortallee regelmässig größer ist als das Angebot. Die Eltern haben also erkannt, daß das Konzept der Integration nicht nur für die behinderten Kinder einen Vorteil hat, sondern auch für die nicht-behinderten.
Integrative Regelklassen
In integrativen Regelklassen sollen alle Kinder zunächst ohne eine medizinisch oder psychologische Untersuchung unterrichtet werden. Im Laufe des Unterrichtes ergibt sich dann, welche Kinder einen speziellen Ïsonderpädagogischen Förderbedarf haben. Dieser wird durch an der Schule vorhandene zusätzliche Ressourcen (SonderpädagogInnen, SozialgädagogInnen) sichergestellt. Die betroffenen Kinder verbleiben dabei - im Gegensatz zu anderen Schulen - in ihren Klassen. Durch die Verbindung von gemeinsamen Unterricht für alle Kinder und individueller Förderung vor Ort ist das Modell IR-Klasse sehr erfolgreich, wie auch eine wissenschaftliche Begleituntersuchung der Uni Hamburg (FB EW, Prof. Schuck) bestätigt.
Integrative Regelklassen (IR-Klassen) gibt es an insgesamt 36 Standorten in Hamburg seit Anfang der 90er Jahre. Zwar wurden die IR-Klassen im Schulgesetz 1997 - ebenso wie die Integrationsklassen - zum Regelangebot. Seit der Novellierung des Schulgesetzes 2003 werden die IR-Klassen im §12 des HmbSG nicht mehr erwähnt.
Die von der Kielortallee aus räumlich nächsten IR-Klassen gibt es in der Laeiszstraße und in der Chemnitzstraße.
Übersicht über Schulen mit I-Klassen und IR-Klassen:
Behörde für Bildung und Schule
Beschluß der Bürgerschaft
Bereits die Tatsache, daß die IR-Klassen 2003 wieder als Regelangebot aus dem Schulgesetz entfernt wurden, zeigte, daß die CDU das Konzept der Integration in der Bildungspolitik nicht wirklich verfolgt. Während Ingeburg Knipper, die damalige Leiterin des Amtes für Schule, 2003 noch mit fachlichen Argumenten davon überzeugt werden konnte, daß die IR-Schulen erhalten bleiben sollten, stieß das Konzept IR-Schule in der CDU-Bürgerschaftsfraktion auf Ablehnung. Wohl u.a. deswegen hat Frau Knipper ihr Amt abgegeben.
Nach den Sommerferien 2004 hat die CDU am 8.9.2004 einen Antrag mit der Überschrift "Diagnose- und Förderzentren für eine optimale Unterstützung der Sonderpädagogischen Förderung in der Primarstufe und im Vorschulbereich in den Bereichen Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung" in die Bürgerschaft eingebracht.
Weitere Informationen:
Antrag der CDU-Fraktion/Beschluß der Bürgerschaft (PDF-Datei, 77 KB)
Abgelehnter Antrag der SPD-Fraktion (PDF-Datei, 85 KB)
Protokoll der Bürgerschaftssitzung am 23.9.2004 (PDF-Datei, 1,4 MB (!), relevant ist der Teil von Seite 609 bis 619)
Die Kernpunkte des Antrages sind die Einführung von Diagnose- und Förderzentren (DFZ), in denen kostenneutral die Ressourcen aus Sprachheil- und Förderschulen, den IR-Klassen sowie Teilen der REBUS-Ressourcen zusammengefaßt werden sollen. Die DFZ sollen flächendeckend sonderpädagogische Bedarfe feststellen und individuelle Förderpläne erstellen. Die sonderpädagogischen Ressourcen sollen darauf aufbauend nach Bedarf auf die Schulen verteilt werden. Wo dies nicht möglich sei, sollen die Kinder (temporär) im DFZ statt in ihrer angestammten Klasse unterrichtet werden.
Praktisch läuft dieses Konzept auf die Abschaffung der IR-Klassen hinaus, da die entsprechenden Ressourcen in das DFZ übergehen. Der Antrag wurde deshalb sowohl von der politischen Opposition (SPD, GAL) als auch von fachlichen Einrichtungen (Grundschulverband, Lehrerkammer, GEW) und Elternvereinigungen (Eltern für Integration, ARGE) abgelehnt.
Stellungnahmen zum Beschluß der Bürgerschaft:
Hamburger Lehrerkammer
GEW Hamburg (Artikel aus der Hamburger Lehrerzeitung)
Grundschulverband (Stellungnahmen zu verschiedenen Aspekten und Phasen der geplanten Veränderungen)
Grundschulverband (Rundschreiben zur Umsetzung des Konzeptes an die Schulleitungen der Grund- und H/R-Schulen vom Dezember 2004, PDF-Datei, 930 KB)
Die CDU behauptet, durch das Konzept der DFZ wäre es möglich, die notwendige sonderpädagogische Förderung "gerechter" zu verteilen. Nicht nur die Kinder, die zufällig an einer IR-Schule landen, würden gefördert werden, sondern alle Kinder bekämen die Chance, in den Genuß dieser Förderung zu kommen, da die DFZ flächendeckend arbeiten sollen. Dabei wird unterschlagen, daß die Einrichtung kostenneutral stattfinden soll.
Klar ist, daß unter den gegebenen Rahmenbedingungen (gleichbleibende Mittel) aufgrund des erhöhten Diagnose- und Verwaltungsaufwandes letztendlich weniger Förderung bei den SchülerInnen ankommen wird.
Der Antrag der CDU wurde am 23.9.2004 von der Bürgerschaft gegen die Stimmen von SPD und GAL beschlossen. Der Senat (also die BBS) ist dadurch jetzt dazu aufgefordert worden, ein Umsetzungskonzept zu entwickeln. Die CDU (nicht etwa die BBS) hat per Pressemitteilung am 14.1.2004 mitgeteilt, daß die Abschaffung der IR-Klassen um ein Jahr verschoben worden sei. Erledigt ist das Thema damit nicht.
Anläßlich einer internen Expertenanhörung der CDU-Bürgerschaftsfraktion hat Prof. Rudolf Kretschmann (Universität Bremen) eine ausführliche Stellungnahme zu den Plänen der CDU abgegeben, die er auch auf seiner Homepage veröffentlicht hat: http://www.kretschmann-online.de/Aufsaetze/Stellungnahme%20Kretschmann.pdf
Beschluß der Elternkammer
Am 7.9.2004 - also genau einen Tag vor der Veröffentlichung des Antrages der CDU-Fraktion in der Bürgerschaft - hat die Elternkammer einen Beschluß mit dem Titel "Sonderpädagogische Förderung im Primarbereich" gefaßt. Dieser Beschluß verwendet zwar teilweise eine andere Terminologie als der Antrag der CDU-Fraktion. Das in dem Beschluß der Elternkammer skizzierte Konzept der "regionalen sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstellen" ist aber dem CDU-Konzept so ähnlich, daß ein Zufall hier unwahrscheinlich erscheint:
Bildung der regionalen Beratungsstellen aus den Ressourcen von Sprachheil- und Förderschulen sowie IR-Klassen usw.
zentrale Verwaltung und Zuweisung aller sonderpädagischen Ressourcen an die Schulen durch die Beratungsstellen
kostenneutrale Realisierung
Auf einer Sitzung des Kreiselternrates 31 am 10.1.2005 haben die beiden anwesenden Vertreter der Elternkammer konsequenterweise auch nicht zwischen dem Modell der Elternkammer und dem Beschluß der Bürgerschaft unterschieden.
Der Beschluß geht von der Feststellung aus, daß die IR-Klassen nicht in das Hamburger Schulgesetz aufgenommen worden sind und die "Einführung eines neuen Modells zur Integration der SchülerInnen mit sonderpädagogischen Förderungsbedarf [...] unbedingt notwendig [ist]". Begründet wird diese Notwendigkeit leider nicht.
Beschluß der Elternkammer, PDF-Datei, 98 KB)
Warum die Elternkammer jetzt diesen Beschluß gefaßt hat, bleibt unklar. Dem Beschluß ist keinerlei Diskussion in den Elternräten und Kreiselternräten vorausgegangen. Er ist von daher auch sehr überraschend.
Die Position des Elternrates Kielortallee
Das von der Bürgerschaft beschlossene Konzept der CDU wird durch die "Zerfaserung" der Mittel dazu führen, daß es zukünftig weniger statt mehr Integration geben wird.
Sicher gibt es auch an den vorhandenen IR-Schulen Verbesserungsbedarf. Verbesserungen können aber im wesentlichen nur erreicht werden durch zusätzliche Mittel für
mehr Fortbildung der Lehrkräfte,
mehr Teilungsstunden,
kleinere Klassenfrequenzen und
Durch eine schrittweise Auflösung von Förder- und Sprachheilschulen und Umschichtung der dadurch freiwerdenden Ressourcen auf die Grund- und weiterführenden Schulen kann das erfolgreiche Konzept der Integration auf mehr Schulen ausgeweitet werden. Der erste Schritt in diese Richtung ist der Erhalt der IR-Schulen in ihrer jetzigen Form.
Der (abgelehnte) Antrag der SPD-Fraktion in der Bürgerschaft geht in diese Richtung. Die Zurückdrängung von Integration wird nicht bei den IR-Schulen aufhören. Der nächste Schritt könnte die Abschaffung der I-Klassen sein. Spätestens dann ist auch die Kielortallee direkt betroffen. Um dem etwas entgegensetzen zu können, ist es aus Elternsicht zunächst notwendig, die überraschende Position der Elternkammer zu hinterfragen.
Der Elternrat hat dies getan, in dem er das Thema Integration auf die Tagesordnung des Kreiselternrates setzen lassen. Dort wurde von uns ein Beschlußvorschlag eingebracht, der das DFZ-Modell ablehnt und die Elternkammer auffordert,
sich für den Erhalt der IR-Klassen einzusetzen;
einen Diskussionsprozeß in den Elternräten und Kreiselternräten über die Förderung von Integration zu initieren und
auf der Grundlage dieses Diskussionsprozeßes einen neuen Beschluß zur Integration zu fassen.
Der KER hat den Antrag des Elternrates Kielortallee am 7.2.2005 beschlossen.
Beschluß des Kreiselternrates am 7.2.2005 (RTF, 4 KB)
Planungsstand in der Behörde
Am 2.5. haben zwei Oberschulräte auf einer Veranstaltung des Verbandes Integration an Hamburger Schulen e.V. (VIHS) den Planungsstand der Behörde für Bildung und Schule (BBS) zur sonderpädagogischen Förderung an Grundschulen vorgestellt. Der VIHS hat jetzt das Protokoll dieser Veranstaltung auf seiner Homepage veröffentlicht.
Protokoll der VIHS-Veranstaltung am 2.5.2005 (PDF-Datei, 45 KB).
Aktualisiert (Freitag, den 16. April 2010 um 00:48 Uhr)



