Schwimmunterricht
Das neue Behörden-Konzept
Übersicht über das neue Konzept
Begleitung von der Schule zur Schwimmhalle und zurück
Finanzierung des neuen Konzeptes
Warum ein anonymes Meinungsbild zum Schwimmunterricht
Fragen und Antworten zum Eltern-Rundbrief
Ergebnis der Befragung
Übersicht über das neue Konzept
Am 20.3.2006 hat die Behörde für Bildung und Sport in einer Pressemeldung ein neues Konzept vorgestellt. Am 18.4.2006 wurde dieses Konzept durch eine Mitteilung des Senates an die Bürgerschaft als Bürgerschaftsdrucksache 18/4119 formell auf den Weg gebracht. Z.Z. wird das Konzept in den Ausschüssen der Bürgerschaft beraten. Danach muß die Bürgerschaft selber noch darüber abstimmen.
Das Konzept enthält folgende Punkte:
Der Schwimmunterricht wird nicht mehr durch die Fachlehrer der Schulen, sondern durch "Schwimmlehrkräfte" der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) durchgeführt. Bisher hat der Sportlehrer, der den Schwimmunterricht durchgeführt hat, alle Kinder vorher in der Schule kennengelernt. Dies entfällt zukünftig.
Der rechnerische Lehrerstunden-Bedarf der Schule wird pro Klasse, die Schwimmunterricht bekommt, um eine Wochenstunde gesenkt.
Jeweils zwei Grundschulklassen sollen zusammen in einem Schwimmbad von drei Schwimmlehrkräften unterrichtet werden. Knapp 60 Kinder sollen also gleichzeitig unterrichtet werden.
Statt ein Schuljahr 30 Minuten "Wasserzeit" soll es in Zukunft ein halbes Jahr 45 Minuten "Wasserzeit" geben - eine Verminderung der Unterrichtszeit um 25%!
Die "Schwimmlehrkräfte" sollen die Leistungen der Kinder beurteilen. Diese Beurteilungen sollen im Zeugnis zu einem Drittel in die Sportnote einfließen. Da die "Schwimmlehrkräfte" nicht an den Zeugniskonferenzen der Schule teilnehmen, soll ein Formblatt entwickelt werden, auf dem die Leistungen der Kinder dokumentiert werden.
Die Begleitung der Kinder von der Schule zur Schwimmhalle und zurück muß neu geregelt werden (s.u.)
Begleitung von der Schule zur Schwimmhalle und zurück
Da die bisher für den Schwimmunterricht verantwortlichen SportlehrerInnen anderweitig in der Schule beschäftigt werden müssen, steht für die Begleitung der Kinder kein Lehrpersonal mehr zur Verfügung.
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen werden auf dem Weg zum und vom Schwimmbad von geeigneten Personen begleitet [...]. Die Schulen erhalten entsprechende Mittel zur Finanzierung der Begleitung zugewiesen.
(Bürgerschaftsdrucksache 18/4119, S. 2)
Ausgenommen von dieser Regelung sind die "I-Klassen". Diese werden von der Sozialpädagogin der Klasse begleitet. Ansonsten ist dies vorgesehen:
Sofern die Schulen kein eigenes Personal für den Schwimmunterricht zur Verfügung stellen, werden für den Schwimmunterricht in der Grundschule die Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zum Schwimmbad von externen Personen begleitet, im jeweiligen Schwimmbad der dort verantwortlichen Person der BLH bzw. des VAF übergeben, nach dem Unterricht dort wieder abgeholt und auf dem Rückweg zur Schule begleitet.
Den Schulen werden zur Finanzierung dieser Begleitung Mittel in Höhe von 10 Euro pro Stunde zur Verfügung gestellt.
(Bürgerschaftsdrucksache 18/4119, S. 3)
Da für die Begleitung 10 Euro pro Stunde vorgesehen sind, geht die Behörde offensichtlich davon aus, daß eine Person für die Begleitung einer Klasse ausreichend ist. Oder: daß sich schon Eltern finden werden, die die Klasse ihres Kindes auch kostenlos begleiten werden.
Mit anderen Worten: die Schulen sollen die Eltern motivieren, ihre Kinder selber zur Schwimmhalle zu begleiten. Wenn das nicht klappt, werden StudentInnen oder Arbeitslose dafür von der Behörde gesucht.
Dabei ist es wichtig, sich daran zu erinnern, daß es nicht um paar FreundInnen des eigenen Kindes handelt. Es geht um zwei ganze Klassen, also knapp 60 Kinder, für die offensichtlich nur zwei Begleitpersonen vorgesehen sind. Gibt es wirklich - außer den LehrerInnen, die die Kinder kennen - Personen, die in der Lage sind, ganze Klassen von überwiegend fremden Kindern unter Kontrolle zu halten? Selbst Eltern, die die Begleitung übernehmen, werden nur ihr eigenes und vielleicht sieben bis acht weitere Kinder kennen. Den überwiegenden Teil der Kinder kennen die Eltern nicht!
Welche Eignung oder Qualifikation die Begleitperson haben müssen, ist weder in der Bürgerschaftsdrucksache 18/4119 zum Schulschwimmen noch im Entwurf für das neue Schulgesetz näher beschrieben. Es müssen eben nur "geeignete Personen" sein (§31 Abs. 2 des aktuellen Schulgesetzentwurfes).
Finanzierung des neuen Konzeptes
Man sollte es nicht für möglich halten, aber: das neue Konzept mit
geringerer Unterrichtszeit im Wasser,
größeren Gruppen,
Unterricht durch schulfremde Personen und
abenteuerlichen Plänen über die Begleitung der Kinder zur Schwimmhalle
wird nach den Planungen der Behörde teurer sein als die bisherige Organisation des Schulschwimmens (Bürgerschaftsdrucksache 18/4119, S. 3).
Die Gegenfinanzierung der Kosten im Haushalt erfolgt durch die Verringerung der Lehrerstunden, die den Schulen zustehen und durch die Schließung bzw. Vermietung der neun Lehrschwimmbecken. Eines dieser Lehrschwimmbecken ist in unserer Nachbarschule, der Grundschule Turmweg. Es wurde bis Ende letzten Jahres auch von vielen Klassen der Kielortallee genutzt. Jetzt kann es auch von den Klassen der Schule Turmweg nur noch gegen eine Gebühr, die letztlich die Eltern zahlen müssen, genutzt werden.
Warum ein anonymes Meinungsbild zum Schwimmunterricht
Der Elternrat hat sich in seiner Sitzung am 15.5. mit dem Behörden-Konzept befasst. Im Wesentlichen ging es dabei um die Begleitung zum Schwimmbad und zurück. Ein großer Teil der Anwesenden hatte Zweifel daran, ob es unter den genannten Bedingungen noch zu verantworten ist, das eigene Kind am Schwimmunterricht teilnehmen zu lassen.
Da wir dieses Thema für wichtig halten, haben wir beschlossen, alle Eltern der Schule zu befragen, wie sie dazu stehen. Sind wir im Elternrat überängstlich, wenn wir meinen, eine Studentin von der Uni ist nicht in der Lage, 28 Kinder mal eben von der Kielortallee zum Schwimmbad Kaifu in die Bundesstraße zu begleiten? Trauen wir den Eltern an unserer Schule zu wenig zu, wenn wir meinen, sie könnten nicht eine ganze Klasse ohne die Hilfe einer Lehrkraft kontrollieren? Schließlich könnten auch einfach mehrere Eltern aus der Klasse die Kinder begleiten.
Die Behörde vertraut mit ihren Planungen darauf, daß wir Eltern im Interesse unserer Kinder schon einspringen werden. Immer mehr Teile der Schulorganisation funktionieren nur noch durch ehrenamtliche, kostenlose Mithilfe der Eltern. Nach dem Abbau von Teilungsstunden und der Vergrößerung der Klassen haben die LehrerInnen z.B. nur durch die Mithilfe von Eltern im Unterricht noch die Möglichkeit, gelegentlich mit kleineren Gruppen zu arbeiten.
Auch finanziell werden die Eltern zum Ausfallbürgen der Schulpolitik gemacht: die Ausstattung der Kinder mit Lernmittel ist in diesem Schuljahr genauso wie in den vorigen Jahren. Der Unterschied: die Eltern bezahlen diese Ausstattung durch das Büchergeld. Die Eltern von Kindern in der Vorschulklasse müssen seit diesem Schuljahr sogar 1728 € Schulgeld bezahlen.
Wir meinen, daß Eltern sich nicht unbegrenzt zum Ausfallbürgen für die Sparziele der Behörde machen lassen sollten. Da auch die weiteren Elemente des neuen Konzeptes für das Schulschwimmen nicht gerade zu Jubelausbrüchen verleiten, halten wir es für sinnvoll, über Alternativen nachzudenken. Warum sollten wir auch hier wieder unseren Ärger herunterschlucken? Wäre es nicht besser, unter diesen Voraussetzungen lieber ganz auf den Schwimmunterricht zu verzichten? Stattdessen könnten die Kinder z.B. mehr Sportunterricht in der Schule bekommen.
Bevor wir überlegen, wie wir als Elternrat mit diesem Thema umgehen, möchten wir gerne von allen Eltern wissen, wie sie darüber denken. Ein entsprechender Rundbrief an alle Eltern wird deshalb am 30. oder 31. Mai über die Klassen an alle Eltern verteilt. Wir bitten darum, den Antwort-Abschnitt bis zum 9. Juni über die "Kinderpost" zurück an den Elternrat zu schicken.
Fragen und Antworten zum Eltern-Rundbrief
Warum eine anonyme Befragung?
Wir wollen wissen, wie die Eltern der Schule in dieser Frage denken. Es geht nicht darum, sich jetzt endgültig festzulegen. Deshalb benötigen wir die Namen der Kinder nicht.
Warum wird nach der Klassenstufe gefragt?
Möglicherweise haben Eltern von Kindern in der zukünftigen dritten Klasse eine ganz andere Wahrnehmung der Problematik als z.B. Eltern von Vorschulkindern.
Darf ich Anmerkungen oder Bedingungen auf den Antwortabschnitt schreiben?
Ja, gerne.
Warum die Frist bis zum Freitag, den 9.6.?
Weil am Montag, den 12.6., die Schulkonferenz tagt.
Wird die Schulleitung es akzeptieren, wenn die Eltern ihre Kinder nicht mehr am Schwimmunterricht teilnehmen lassen würden?
Was bleibt ihr anderes übrig?
Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Schulschwimmen?
Im Kasten unten befindet sich eine Liste mit Links.
Wo kann ich weitere Fragen loswerden?
Bei den Mitgliedern des Elternrates persönlich oder per E-Mail an
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
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Pressemeldung der Behörde für Bildung und Sport vom 20.3.2006
Bürgerschaftsdrucksache 18/4119 "Neuordnung des Schulschwimmens an den allgemeinbildenden Schulen"
Stellungnahme der Elternkammer
Stellungnahme des Kreiselternrates
Ergebnis der Befragung
Vom 30. Mai bis zum 9. Juni hat der Elternrat die Eltern der Schule zu der geplanten Begleitung durch "externe Personen" zum Schwimmunterricht befragt. Insgesamt haben sich 141 Eltern daran beteiligt. Dies entspricht in etwa 35% aller Eltern. Ohne die Eltern der ViertklässlerInnen, die die Schule in ein paar Wochen verlassen, beträgt die Beteiligung an dem Meinungsbild in etwa 50%.
Eine Mehrheit von knapp 55% aller Eltern hat geantwortet, das eigene Kind bei Begleitung durch eine "externe Person" nicht am Schwimmunterricht teilnehmen zu lassen. Mehr als ein Fünftel aller Eltern weiß noch nicht, wie sie sich entscheiden werden. Ein knappes Viertel der Eltern würde sein Kind auch durch "externe Personen" begleiten lassen. Stufe Ja *) Nein **) weiß nicht ***) Summe
absolut in % absolut in % absolut in % absolut
VSK 1 25,0 2 50,0 1 25,0 4
1. 2 7,1 16 57,1 10 35,7 28
2. 16 33,3 27 56,2 5 10,4 48
3. 10 18,2 30 54,5 15 27,3 55
4. 4 66,7 2 33,3 0 0,0 6
Gesamt 33 23,4 77 54,6 31 22,0 141
*) Ich/Wir werde/n mein/unserer Kind auch bei Begleitung durch "externe Personen" am Schwimmunterricht teilnehmen lassen.
**) Ich/Wir werde/n mein/unserer Kind bei Begleitung durch "externe Personen" nicht am Schwimmunterricht teilnehmen lassen.
***) Ich/Wir weiß noch nicht, wie ich mich entscheiden werde.
Auch Eltern, die "Weiß nicht" angekreuzt haben, sind offensichtlich nicht davon überzeugt, daß für die Begleitung der SchülerInnen auf dem Weg von der Schule zur Schwimmhalle von der Behörde eine gute Lösung geplant wird. Die Behördenlösung kann also insgesamt etwa 3/4 der Eltern nicht überzeugen.



