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Übersicht
Vorbemerkung
Vorgeschichte: Noten oder Bericht
Zweite Vorgeschichte: Noten und Integration
Was hat die Bürgerschaft beschlossen?
Was sind Kompetenzraster?
Wie geht es jetzt weiter?
Schulbehörde stoppt Ausweitung des Schulversuchs
Vorbemerkung

"Kompetenzraster" sind im Zusammenhang mit Notenzeugnissen in Integrationsklassen auf die schulpolitische Tagesordnung gekommen. Es handelt sich dabei jedoch nicht um ein "Integrationsthema", denn die Kompetenzraster können für alle Klassen - nicht nur Integrationsklassen - eingeführt werden.
Vorgeschichte: Noten oder Bericht

Die meisten Eltern der heutigen Kinder an unserer Schule haben während ihrer eigenen Schulzeit vermutlich nur die ganz normalen Notenzeugnisse kennengelernt: wer besonders gut ist, bekam eine "Eins" (sehr gut), wer in einem Fach nichts verstanden hat eine "Fünf" (mangelhaft). Hatte man zuviele Fünfen blieb man sitzen. Noten im Zeugnis sind kurz und knackig und vermeintlich objektiv.


Aber genau da war das Problem: eine einzelne Note kann nicht weiter differenziert werden. Sie sagt weder etwas über die Entwicklung des Schülers/der Schülerin aus, noch über mögliche Potentiale.

In Hamburg gab es deshalb lange Zeit verschiedene Formen von Berichtszeugnissen und Kombinationen von Berichten und Noten. Wie lange es in Hamburger Grundschulen Berichtszeugnisse gab, konnte vom Elternrat bisher leider nicht ermittelt werden, vermutlich seit den 80er Jahren. Über die Berichtszeugnisse, die es in Hamburg bis 2003 gab, gibt es allerdings eine ganze Reihe von wissenschaftlichen Untersuchungen, die z.T. über Google leicht zu finden sind. Sehr interessant ist in diesem Zusammenhang die sog. LAU 5-Studie (LAU 5="Aspekte der Lernausgangslage und der Lernentwicklung von Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 1996/97 eine fünfte Klasse an Hamburger Schulen besuchten"). Diese Studie stellte zum Beurteilungswesen u.a. folgendes fest:
SchülerInnen, die Berichtszeugnisse bekommen haben, sind etwas besser gewesen als diejenigen, die Notenzeugnisse bekommen haben;
Berichtszeugnisse wurden überrwiegend dort gewählt, wo die Eltern über höhere Bildungsabschlüsse verfügen und die soziokulturelle Umgebung besser ist;
Die Notengebung bei den SchülerInnen, die Notenzeugnisse bekommen haben, entsprach nicht den Fähigkeiten, die die SchülerInnen in der Untersuchung gezeigt haben.

Quelle: LAU 5, 1996

Es gab früher in Hamburg allerdings nicht einfach nur Berichtszeugnisse. In den Grundschulen haben die Eltern der dritten und vierten Klassen regelmässig darüber abgestimmt, ob die Klasse Berichts- oder Notenzeugnisse bekommen soll. An der Kielortallee haben sich die Eltern in den meisten Klassen für Berichtszeugnisse entschieden.

Die letzte Untersuchung zu Noten- und Berichtszeugnissen ist eine sehr umfangreich und unter dem Titel Noten oder Berichte - die schulische Beurteilungspraxis aus der Sicht von Schülern, Lehrern und Eltern im Jahr 2001 erschienen.

Mit dem Entscheidungsrecht der Eltern war im Jahr 2003 Schluß: FDP, CDU und Schill-Partei waren der Meinung, Kinder müßten in der dritten und vierten Klasse auf jeden Fall Noten bekommen. Entsprechend haben sie die Wahlmöglichkeit aus dem Schulgesetz gestrichen.

Dokumentation der Schulgesetz-Änderung mit u.a. Abschaffung der Berichtszeugnisse auf dem Server der Hamburger Bürgerschaft
Zweite Vorgeschichte: Noten und Integration

Seit den 80er Jahren gibt es in Hamburg Integrationsklassen, in denen "normale" Kinder und Kinder mit "sonderpädagogischem Förderbedarf" gemeinsam zur Schule gehen. Da dieses Modell sehr erfolgreich war und ist, sind Integrationsklassen schon lange kein Schulversuch mehr, sondern ein Regelangebot nach dem Hamburger Schulgesetz.
Weiterführende Information zu Integrationsklassen
Themenseite Integration des Elternrates
Vorstellung der Integration an der Schule Kielortallee

Von den Notenzeugnissen in Klasse drei und vier ausgenommen waren bisher die Integrationsklassen, in der Schule Kielortallee also die "C"-Klassen. Durch eine Änderung des Schulgesetzes im Jahr 2006 wurden auch für Integrationsklassen Notenzeugnisse ab diesem Schuljahr verbindlich vorgeschrieben. Jedenfalls für die "Nicht-I-Kinder". Für die "I-Kinder" sollte es bei den Berichtszeugnissen bleiben. In der Phase der Schulgesetznovellierung wurde von der Schulbehörde angekündigt, durch entsprechende Maßnahmen dafür zu sorgen, daß es in Integrationsklassen trotz der Gesetzesänderung bei Berichtszeugnissen bleiben würde.

Im letzten Schuljahr wurden deshalb in den Hamburger Integrationsklassen auch weiterhin Berichtszeugnisse ausgestellt. Zu Beginn dieses Schuljahres sollte es damit nach Meinung der Schulbehörde vorbei sein. Dagegen regte sich Protest.
Stellungnahmen zur Einführung von Notenzeugnissen in Integrationsklassen
Brief des Elternrates der Schule Kielortallee
Pressemitteilung der Elternkammer vom 7.9.2007
Verband Integration in Hamburger Schulen e.V.
Gemeinsame Presseerklärung von GAL und SPD am 26.9.2007
www.integration-hamburg.info
Was hat die Bürgerschaft beschlossen?

Was die Bürgerschaft am 21. November so überraschend beschlossen hat, findet sich in ganz schlichter Parlamentsprosa auf dem Bürgerschafts-Server . Darin wird der §10 Absatz 1 des Hamburischen Schulgesetzes um folgende zwei Sätze erweitert:

"Schulversuche sind außerdem zulässig, um innovative Formen der Kompetenzmessung und -beschreibung (Kompetenzraster) zu erproben. Diese müssen mindestens den gleichen Informationswert wie Noten zur weiteren Schullaufbahn für Schülerinnen und Schüler und ihre Sorgeberechtigten haben."

Außerdem wird die Schulbehörde aufgefordert, einen entsprechenden Schulversuch zu starten.

In einer zweiten Änderung des Schulgesetzes werden Zielklärungsgespräche, Lernentwicklungsberichte und Lernvereinbarungen als Ersatz für Halbjahreszeugnisse von der Sekundarstufe I auf die Klassenstufe Drei ausgeweitet. Ausgenommen bleibt die Klasse Vier. Bei dieser Änderung handelt es sich nicht um einen Schulversuch, sondern um eine "ganz normale" Änderung des Schulgesetzes.

Mit anderen Worten: Notenzeugnisse können in der dritten Klasse durch Lernentwicklungsberichte etc. und Kompetenzraster ersetzt werden. Dies gilt nicht nur für Integrationsklassen, sondern für alle. In der vierten Klasse bleibt es sowohl zum Halbjahr als auch am Ende auf jeden Fall beim Notenzeugnis.

Nachdem die CDU jahrelang für Notenzeugnisse auf allen Ebenen gekämpft hatte eine überraschende Wende, auch wenn die vierten Klassen (vorerst?) ausgenommen bleiben.
Was sind Kompetenzraster?

Diese Frage veruschte die Schulsenatorin zwei Tage nach dem Beschluß der Bürgerschaft per Presseerklärung vorläufig zu klären. Eine vom Wortlaut her erstaunlich ähnliche Presseerklärung hat der schulpolitische Sprecher der CDU-Fraktion in der Bürgerschaft, Robert Heinemann, auf seiner Homepage veröffentlicht. In beiden Erklärungen wird behauptet: "Die Entwicklung von Kompetenzrastern steckt in Deutschland noch in den Kinderschuhen." Ach, hätten sie doch einmal kurz vorher bei Google nachgesehen: 49.400 Treffer gibt Google für Kompetenzraster an. Darunter sind u.a. folgende:
Brandenburgischer Bildungsserver;
Thueringer Institut fuer Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien;
kompetenzraster.de (Montessori-Zentrum Hoffheim).

Aber sogar in Hamburg gibt es schon Erfahrung damit, wie folgender Artikel beweist: Schulversuch Grundschule Rellinger Strasse Arbeitet mit Kompetenzraster - Wie es ist, keine Noten zu bekommen (Hamburger Abendblatt, 24.11.2007).

Es gibt also schon eine ganze Menge Material über Kompetenzraster im Internet. Wie es schließlich in Hamburg umgesetzt werden wird, ist bisher noch völlig ungeklärt. Auch die Behörde ist von dem Vorstoß der CDU in der Bürgerschaft überrascht worden und hat noch keine näheren Informationen. An dieser Stelle kann deshalb nur versucht werden, zusammen zu fassen, was Kompetenzraster wo anders sind.

Zunächst einmal sind Kompetenzraster eine Art Tabelle. Darin sind in der ersten Spalte verschiedene Bereiche benannt. In den weiteren Spalten (die Anzahl kann varieren) werden verschiedene Anforderungen beschrieben, die erfüllt werden sollen. Dabei enthält die zweite Spalte die einfachsten oder Mindest-Anforderungen. Die letzte Spalte enthält die höchsten Anforderungen. Jetzt kann für jeden Bereich einzeln bestimmt werden, welche Anforderungen die Schülerin oder der Schüler erfüllt und welche nicht.

Teilweise wird Wert darauf gelegt, daß die verschiedenen Kompetenzen mit "Ich kann ..."- Sätzen formuliert werden. Damit wird deutlich, daß Kompetenzraster nicht nur ein Prozeß "von oben nach unten" sind. Wo es um Kompetenzraster geht, da sind individuelle Lernformen, Lernpläne und ähnliches nicht weit. Die SchülerInnen müssen die Kompetenzraster zu Beginn für sich als Aufgabe akzeptieren. Da es sich nicht um abstrakte Ziele handelt, sondern um kleine Schritte, die auf einander aufbauen, ist dies möglich. Die Schulsenatorin schreibt dazu in ihrer Presseerklärung:

"Beispielhaft und einfach lässt sich dies an Kompetenzrastern zum Lesen für Zweitklässler illustrieren:

Kompetenz 1: Texte flüssig und verständlich vorlesen.
Kompetenz 2: Texte selbständig erlesen.
Kompetenz 3: Texte verstehen und ihnen Informationen entnehmen.

Diese drei Kompetenzen können sicher, überwiegend sicher, teilweise unsicher oder sehr unsicher ausgeübt werden."

Quelle: Presseerklärung Schulbehörde 23.11.2007

Herr Heinemann hat auf seiner Homepage ein Beispiel aus der Mathematik gewählt:

Kompetenzstufe 1: Ich beherrsche alle vier Grundrechenarten
Kompetenzstufe 2: Ich kann mit Dezimalzahlen rechnen und die Rechengesetze anwenden
Kompetenzstufe 3: Ich kann mit Brüchen rechnen. Ich kann aus Buchstaben und Zahlen Terme bilden und mit ihnen rechnen.
Kompetenzstufe 4: Ich kann Terme in verschiedene Formen bringen und kenne die dazugehörigen Rechenregeln

Die Lehrkraft muss damit klar festlegen, welche Kompetenz ein Schüler bereits erreicht hat. Damit wird für Schüler und Eltern transparenter als mit einer reinen Note, was ein Kind kann und was es noch nicht kann.

Quelle: Homepage Robert Heinemann (CDU)

Beide Beispiele sind noch zu grob. Sie haben noch den Charakter einer Checkliste. Es sind noch keine Zwischenschritte erkennbar, mit denen von einer Kompetenz die nächste erreichbar ist. Denn Kompetenzraster sollen nicht nur darstellen, was einE SchülerIn kann, sondern letztendlich auch die nächsten Schritte zeigen. Die Kompetenzstufen von Herrn Heinemann erstrecken sich über mehrere Schuljahre.

Daran wird zweierlei deutlich:
Kompetenzraster können keine geheimen Dokumente sein, die am Ende des Schuljahres überraschend über die SchülerInnen hereinbrechen. Vielmehr müssen die SchülerInnen schon zu Beginn sehen, was von ihnen erwartet wird. Durch den Aufbau der Kompetenzen können sie außerdem den Weg erkennen, den sie machen müssen, um das Ziel zu erreichen. Sie müssen während des Schuljahres immer wieder herausgeholt werden, um den eigenen Stand mit den Zielen zu vergleichen.
Es ist eine Menge Arbeit erforderlich, um solche Kompetenzraster in einer brauchbaren Qualität zu entwickeln.

Die Kompetenzen, die SchülerInnen erlernen sollen, sind in Hamburg in den Bildungsplänen beschrieben worden. Als Beispiel wird hier zitiert, was der Bildungsplan Deutsch als Ziel für das Ende des zweiten Schuljahres benennt:

Die Ergebnisse der regelmäßigen Lernbeobachtungen und die Antworten auf die folgenden Beobachtungskriterien am Ende des Anfangsunterrichts zeigen, inwiefern die Kinder über ausreichende Voraussetzungen dafür verfügen, in der folgenden Klasse erfolgreich mitarbeiten zu können. Bestehen bei einem Kind jedoch trotz intensiver Orientierung des Unterrichts an seinen individuellen Lernmöglichkeiten auch noch Ende der Klasse 2 im Deutschunterricht erhebliche Lernschwierigkeiten oder Lernverzögerungen vor allem in den elementaren Bereichen des Sprechens, Zuhörens, Lesens, Schreibens sowie Rechtschreibens, so ist zu klären, ob weitere intensive Fördermaßnahmen wie außerunterrichtliche Lernhilfen (AUL) einzuleiten sind.
Kann das Kind einen altersangemessenen Text selbstständig erlesen?
Versteht das Kind das, was es liest? Das heißt: Entnimmt das Kind beim Lesen Informationen? Kann es sie auf den Text als Ganzen beziehen und relevantes externes Wissen heranziehen? Kann es auf das Gelesene handelnd oder sprachlich angemessen reagieren?
Liest es altersgemäße Texte nach Vorbereitung flüssig und verständlich vor?
Schreibt das Kind eigene Gedanken lesbar und in Grundzügen verständlich auf? Markiert es die Satzgrenzen?
Schreibt das Kind ungeübte Wörter nicht (mehr) nur so, wie man spricht, sondern verwendet es auch orthografische Elemente?
Kann das Kind fast alle Wörter aus seinem individuellen und klassenbezogenen Rechtschreib-Grundwortschatz (etwa 100 - 130 Wörter) richtig schreiben?
Ist seine Handschrift für andere gut lesbar? Kann das Kind von der Tafel richtig abschreiben?
Drückt das Kind Aussagen, Fragen und Wünsche sprachlich so aus, dass die Klasse sie versteht?
Kann das Kind Vorgelesenes und Erzähltes verstehen?
Geht das Kind bewusst mit Sprache um? Das heißt: Kann das Kind gegensätzliche Wortbedeutungen, verwandte Wörter (Wortfamilie) und ähnliche Wörter (Wortfeld) finden?
Verhält sich das Kind in verschiedenen Gesprächssituationen entsprechend den vereinbarten Regeln?
Kann sich das Kind gezielt Medien heranholen, z. B. in der Schulbücherei ausleihen?

Quelle: Bildungsplan der Grundschule, Deutsch, S. 30

Die hier genannten Fähigkeiten können - teilweise nach weiterer Differenzierung - in ein Kompetenzraster eingetragen werden.

Bezogen auf die Grundschule hat es aber keinen Sinn, in den ersten zwei Schuljahren "normale" Berichte zu schreiben, im dritten Schuljahr ein Kompetenzraster zu verwenden und im vierten Schuljahr schließlich Notenzeugnisse zu vergeben. Kompetenzraster sollten also nicht erst in der dritten Klasse eingeführt werden, sondern gleich von Anfang an. So lernen die SchülerInnen den Umgang damit.

Da es bei Einführung von Kompetenzrastern keinen Sinn hat, dieses differenzierte Instrument der Lernorganisation und Leistungsbewertung in den ersten drei Jahren der Grundschule zu verwenden und im vierten Jahr zu den undifferenzierten Zensuren zu wechseln, ist es nur konsequent, als nächstes auch die Einführung des Kompetenzrasters in der vierten Klasse zu fordern.

Speziell in Integrationsklassen - aber auch sonst - ist es eigentlich erforderlich, Kompetenzraster nicht einfach pauschal zu verordnen, sondern individuell für jedes Kind einzeln (abgeleitet z.B. aus einem allgemeinen Plan) zu entwickeln.
Wie geht es jetzt weiter?

Schulen, die sich an dem Schulversuch "Kompetenzraster" beteiligen wollen, mussten ihre Teilnahme bis Ende Februar 2008 bei der Schulbehörde beantragen. Herr Rosenboom (Leiter des Amtes für Bildung) hat in einer Veranstaltung des Bündnis für innovative Zeugnisse am 4.3. folgende Anmeldezahlen für den Schulversuch mitgeteilt:
17 Grundschulen mit Integrationsklassen
3 Grundschulen ohne Integrationsklassen
4 integrierte Haupt-/Realschulen
6 nicht-integrierte Haupt-/Realschulen
10 integrierte Gesamtschulen
2 kooperative Gesamtschulen
2 Gymnasien
1 Förderschule
1 Berufsschule

Insgesamt haben sich für den Schulversuch zum ersten Termin also 46 Schulen angemeldet. Diese Schulen werden jetzt in "Sets" aufgeteilt. Innerhalb dieser Sets sollen die Schulen bei der Entwicklung und Umsetzung zusammenarbeiten. Jeweils eine der Schulen wird "Referenzschule" werden.

Für die Schulen, die sich bisher nicht beworben haben, sollten im Sommer 2008 und im Sommer 2009 zwei weitere Termine zur Anmeldung für den Schulversuch angeboten werden. Diese Schulen sollten dann entsprechend später mit dem Schulversuch beginnen.

Die Schule Kielortallee hat sich bisher nicht für den Schulversuch angemeldet. Der Elternrat hatte sich bereits Ende November für eine Teilnahme ausgesprochen und arbeitet seitdem an diesem Thema. In einer Lehrerkonferenz Ende Januar 2008 haben die LehrerInnen beschlossen, im Moment nicht an dem Versuch teilnehmen zu wollen. Die Gründe dafür dürften in den unklaren Rahmenbedingungen, den vielen von der Behörde vorgegebenen Veränderungen in den letzten Jahren (Lehrerarbeitszeitmodell, Büchergeld, selbstverwaltete Schule u.a.m.) und in dem absehbar hohen Arbeitsaufwand für die Konzeptentwicklung und -umsetzung liegen. Trotzdem besteht auch bei den LehrerInnen grundsätzliches Interesse an dem Schulversuch. Die Schulkonferenz hat sich am 7.2.2008 mit dem Thema befasst. Das Ergebnis sind eine Eltern- und eine LehrerInnen-Arbeitsgruppe zum Thema Schulreform.
Schulbehörde stoppt Ausweitung des Schulversuchs

Am 30.6.2008 hat die Schulbehörde in einem Rundschreiben an alle Schulleitungen mitgeteilt, daß es finanziellen Gründen keine weiteren Einstiegstermine in den Schulversuch geben wird. Angesichts der eher geringen Kosten für den Schulversuch scheint diese Begründung vorgeschoben zu sein ...

 
Termine
31.1., 20 Uhr: Öffentliche Elternratssitzung (Lehrerzimmer)

Thema: Die neuerliche Verschiebung von Sanierung und Umbau der Schule Kielortallee

 
21.9.: Elternvollversammlung

Protokoll

 
26.8.2011: SCHULFEST - 25 JAHRE INTEGRATION

... war ein großer Erfolg!

 
Sweatshirt
Das Schul-Sweatshirt mit dem Logo der Schule gibt es in verschiedenen Größen in dunkelblau mit hellblauem Druck oder in rot mit gelben Druck. Zwei neue Farbkombinationen sind auf dem Foto zu sehen (anklicken zum Vergrößern). Das Sweatshirt wurde vom Elternrat initiert. Über das Logo hat die Kinderkonferenz entschieden. Bestellt werden kann das Sweatshirt über das Schulbüro. Der Erlös aus dem Verkauf kommt dem Schulverein zu Gute.