Schulpolitik im Koalitionsvertrag von CDU und GAL
Am 17.4.2008 wurde von CDU und GAL der Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode der Bürgerschaft bis 2012 vorgestellt. Ein wesentlicher Bereich darin - wie auch in der öffentlichen Diskussion - ist die Schulpolitik. Natürlich wurden wichtige Bereiche des Vertrages bereits in der Tagespresse zusammengefasst vorgestellt. Aber im Bereich "Schule" lohnt es sich, ein bisschen genauer hinzusehen.
Wir dokumentieren deshalb hier den schulpolitischen Teil des Koalitionsvertrages. Am Ende der Seite befindet sich eine subjektive Zusammenfassung.
Download des vollständigen Koalitionsvertrags:
bei der CDU Hamburg
bei der GAL
Vertrag über die Zusammenarbeit in der 19. Wahlperiode der Hamburgischen Bürgerschaft
Zusammenfassung der Aussagen zur Schulpolitik
I. PrÄAMBEL
Die Zusammensetzung der Bevölkerung in Großstädten ändert sich rasant. Der Anteil der Älteren nimmt ständig zu. Immer mehr Menschen stammen selbst oder ihre Vorfahren aus Ländern mit nicht-deutschen Muttersprachen. Hier muss eine erfolgreiche Metropole reagieren. Kein Talent darf verschwendet werden. Individuelle Begabungen auf den verschiedenen Feldern müssen sich entfalten und zur Entwicklung der Stadt beitragen können. Insbesondere gilt es, alle Kinder und Jugendliche so gut wie möglich zu fördern und ihnen gleiche Startchancen ins Leben zu geben. Chancengerechtigkeit, Integration und Förderung der Leistung müssen miteinander und nicht gegeneinander gelingen. Erfolg setzt jedoch auch voraus, nicht nur die eigenen Talente zu fördern, sondern zusätzlich neue Talente von Außen zu gewinnen.
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II. KINDERTAGESBETREUUNG, SCHULE, AUSBILDUNG
Kindertagesbetreuung
Im Zusammenhang mit der Einführung eines kostenlosen vorschulischen Jahres wird vereinbart, dass auch die entsprechende Basisversorgung im letzten Kita-Jahr von den Gebühren befreit ist; gebührenfrei sind fünf Stunden, exklusive Mittagessen.
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Schule
Wesentliches Ziel von Bildungspolitik ist es nach Auffassung der Koalitionspartner, Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen und ethnischen Herkunft gleiche und gerechte Chancen für den Besuch von Bildungseinrichtungen und den Erwerb von Kompetenzen zu ermöglichen, um sie für ein selbständiges und selbst bestimmtes Leben in einer demokratischen Gesellschaft vorzubereiten. Gleichzeitig braucht der Wirtschaftsstandort Hamburg bestmöglich qualifizierte Menschen, um im globalen Wettbewerb erfolgreich bestehen zu können.
Vielfältige Wege zum längeren gemeinsamen Lernen
Die Koalitionspartner haben sich darauf verständigt, das Hamburger Schulsystem so weiterzuentwickeln, dass es allen Kindern und Jugendlichen gleiche Chancen für den Erwerb aller Bildungsabschlüsse offen hält. Mit einer Reform soll auch dem Wunsch vieler Eltern nach längerem gemeinsamem Lernen unter Erhaltung der Gymnasien Rechnung getragen werden.
Durch konsequent individualisierten Unterricht ist sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrem Leistungsvermögen gefördert und gefordert werden.
Bei der Einführung des längeren gemeinsamen Lernens soll auch den Eltern der heutigen Erstklässler sowie den beiden folgenden Einschulungsjahrgängen ein Elternwahlrecht ermöglicht werden.
Das allgemeinbildende Schulwesen gliedert sich künftig in die Primarschule, das Gymnasium und die Stadtteilschule. Die Primarschule umfasst die Grundstufe mit den Jahrgangsstufen 0 bis 3 und die Unterstufe mit den Jahrgangsstufen 4 bis 6. Das Gymnasium besteht aus Mittelstufe (Jahrgangsstufen 7 bis 9/10) und gymnasialer Oberstufe (Jahrgangsstufen 10/11 bis 12). Die Stadtteilschule besteht aus Mittelstufe (Jahrgangsstufen 7 bis 10) und gymnasialer Oberstufe (Jahrgangsstufen 11 bis 13).
Die Stadtteilschulen ermöglichen durch Differenzierung und Individualisierung des Lernens den Erwerb des Hauptschulabschlusses, des Realschulabschlusses sowie der Allgemeinen Hochschulreife; der Bildungsgang des Gymnasiums ist auf den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife ausgerichtet.
Zur Einführung dieser Schulstruktur werden folgende Maßnahmen vereinbart: Es werden regionale Bildungskonferenzen unter Mitwirkung der regionalen Schulaufsichten eingerichtet, an denen sich alle Schulen - auch die Förder- und Sprachheilschulen - sowie die vorschulischen Bildungseinrichtungen verbindlich beteiligen. Zu den Aufgaben der regionalen Bildungskonferenzen gehören:
Die Verbesserung der Zusammenarbeit der Bildungseinrichtungen in der Region.
Die Erstellung eines regionalen Schulentwicklungsplans, der die Standorte für die vorschulischen Bildungseinrichtungen, die Primarschulen, die Stadtteilschulen und die Gymnasien in der Region umfasst.
Dabei kann es - je nach den regionalen Gegebenheiten - unterschiedliche Organisationsformen geben:
Die siebenjährige Primarschule mit den Jahrgangsstufen 0 bis 6 an einem Standort;
Die vierjährige Grundstufe mit den Jahrgangsstufen 0 bis 3 am Standort der Primarschule und die dreijährige Unterstufe mit den Jahrgangsstufen 4 bis 6 am Standort einer kooperierenden Stadtteilschule oder eines kooperierenden Gymnasiums;
"Langformschulen", die die siebenjährige Primarschule gemeinsam mit einer Stadtteilschule oder einem Gymnasium mit den Jahrgangsstufen 0 bis 12 bzw. 13 umfasst. "Langformschulen" nehmen in Klassenstufe 7 auch Schülerinnen und Schüler aus anderen Primarschulen auf. Sie kooperieren auch mit anderen Primarschulen der Region.
In allen Organisationsformen bilden die Grundstufe und die Unterstufe eine organisatorische und pädagogische Einheit mit eigener Leitung und eigenständigen Mitwirkungsgremien.
Die Primarschulen einer Region bilden einen Verbund, innerhalb dessen ein vielfältiges Bildungsangebot vorgehalten wird. Das Anmeldeverfahren wird so ausgestaltet, dass die Eltern bei der Anmeldung ihres Kindes zwischen den unterschiedlichen Wegen zum gemeinsamen Lernen und bestimmten pädagogischen Profilen (z.B. Fremdsprachen) wählen können. Übersteigt die Anmeldezahl für ein bestimmtes pädagogisches Profil die Aufnahmekapazität der jeweiligen Schule, wird dieser Schwerpunkt an einer weiteren Schule des regionalen Verbundes eingerichtet.
Der Übergang in die Jahrgangstufe 7 erfolgt auf der Grundlage eines diagnosegestützten Verfahrens, das intensiv mit den Eltern besprochen wird. Alle Kinder können auf eine Stadtteilschule übergehen. Auf das Gymnasium kann übergehen, wer nach dem Beschluss der Zeugniskonferenz die leistungsbezogenen Voraussetzungen für den gymnasialen Bildungsgang erfüllt. Widersprechen die Eltern dem Beschluss der Zeugniskonferenz, kann ein besonderes Aufnahmeverfahren durchgeführt werden.
In den Jahrgangsstufen 4 bis 6 wird der Unterricht gemeinsam von Grundschul- und Sekundarschullehrkräften aller Schulformen durchgeführt. Dabei ist durch Differenzierung und Individualisierung des Lernens sicherzustellen, dass alle Kinder nach ihrem individuellen Lern- und Leistungsvermögen gefördert und gefordert werden.
Es wird ein gebührenfreies Vorschuljahr eingeführt. Die Förderung der Kinder erfolgt je nach Elternentscheidung entweder in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Vorschulklasse bzw. jahrgangsübergreifenden Lerngruppe an einer Primarschule.
Kindertageseinrichtungen und Primarschulen stimmen ihre pädagogische Arbeit im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen eng aufeinander ab. Hierzu können Bildungshäuser eingerichtet werden, die einen Institutionen übergreifenden Bildungsauftrag wahrnehmen.
Zur Realisierung einer flächendeckenden flexiblen Einschulung wird das Angebot an jahrgangsübergreifenden Lerngruppen an Primarschulen weiter ausgebaut.
Der Ausbau des vorschulischen Angebots geht einher mit dem bedarfsgerechten Ausbau der Anschluss- und Ferienbetreuung sowie des Mittagessens in der Schule. Die Einführung der neuen Schulstruktur aus Primarschule, Stadtteilschule und Gymnasium erfolgt zum 1. August 2010. Um das Elternwahlrecht bei der Einführung des gemeinsamen Lernens auch den Eltern der heutigen Erstklässler sowie der beiden folgenden Einschulungsjahrgänge zu gewährleisten, wird ihnen die Möglichkeit gegeben, die Primarschule, die ihr Kind im Anschluss an die Jahrgangsstufe 3 besucht, neu zu wählen.
Bis zur Einführung der neuen Schulstruktur erfolgt der Unterricht in den Jahrgangsstufen 5 und 6 unter den Rahmenbedingungen der bisherigen Beobachtungsstufen.
Ab dem Schuljahr 2008/09 werden keine isolierten Hauptschulklassen mehr eingerichtet.
Mit Einführung der neuen Schulstruktur gibt es in der Mittelstufe (Jahrgangsstufen 7 bis 10) der Gymnasien und der Stadtteilschule keine Abschulung mehr. Die Einführung der Primarschule wird mit einer Fortbildungsoffensive für die Lehrerinnen und Lehrer vorbereitet und begleitet.
Eine wissenschaftliche Begleitung wird beauftragt.
In den Primarschulen (Klasse 1 bis 6) werden die Klassenfrequenzen auf 25 gesenkt. In den Primarschulen mit den KESS 1 und 2 Faktoren gilt die Frequenzsenkung auf 20. Für den Übergang werden den 3. und 4. Klassen ab dem Schuljahr 2008/2009 Teilungsstunden zugewiesen.
Die Empfehlungen der Enquete-Kommission (Teil 1-4) dienen als Grundlage für das weitere schulpolitische Handeln in der Koalition.
Ganztagsschulen
Etwa 50 weitere Schulen werden zu gebundenen Ganztagsschulen ausgebaut. Hierbei soll der Schwerpunkt auf Grundschulen in KESS 1 bis 3 Gebieten gelegt werden.
Die für den Ganztagsschulbetrieb zugewiesenen Mittel sollen bei den neuen und den bestehenden Ganztagsschulen auf ein Verhältnis von 40% Lehrkräfte, 40 % Sozialpädagoginnen / Erzieherinnen und 20 % Honorarmittel verändert werden. Für die Sonderschulen bleibt es beim bisherigen Zuweisungsschlüssel.
Die Zusammenarbeit zwischen Ganztagsschulen und außerschulischen Einrichtungen im Stadtteil, Jugendmusikschule, Öffentliche Bücherhallen, Sportvereine und Jugendhilfe, insbesondere mit der offenen Kinder- und Jugendarbeit, soll gefördert und ausgebaut werden.
Weiterentwicklung der Gymnasien
Die Gymnasien werden bei der Gestaltung des verkürzten Bildungsgangs wirksam unterstützt, um die Unterrichtsqualität zu erhöhen und zeitliche Überforderungen von Schülerinnen und Schülern zu vermeiden.
Bei der Umsetzung der Reform der gymnasialen Oberstufe sollen den Schülerinnen und Schülern Wahlmöglichkeiten zwischen grundlegendem und erhöhtem Anforderungsniveau in allen drei Basiskompetenzfächern eingeräumt werden.
Die fächerübergreifende Profilbildung (orientiert an der Max-Brauer-Schule) soll ausgebaut werden.
Verbesserung der Unterrichtsqualität
Die Kompetenzorientierung im Unterricht aller Schulformen und Schulstufen wird gestärkt. Der begonnene und wissenschaftlich begleitete Schulversuch "Moderne Kompetenzmessung und -beschreibung" wird fort geschrieben.
Durch ein gleich langes schulstufen- und schulformenübergreifendes Studium für alle Lehrämter (6 Semester Bachelor, 4 Semester Master) soll eine Gleichwertigkeit der Lehrerausbildung erreicht werden. Der verstärkte Praxisbezug soll durch qualifizierte Mentorinnen und Mentoren begleitet werden.
In einem Modellversuch soll eine einphasige Lehrerausbildung, ggf. in dualer Form, erprobt werden.
Die Berufseingangsphase wird verpflichtend eingeführt.
Die Umweltbildung wird im Zusammenhang mit dem Hamburger Klimaschutzkonzept und in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Schulbiologie und Umweltbildung ausgebaut. Dazu wird auch ein Symposion "Schule und Umwelt" durchgeführt und die Schulen werden beim Erstellen eines Klimaschutzplans unterstützt.
Stärkung der selbstverantworteten Schule
Die Mitwirkungsrechte der schulischen Gremien werden gestärkt, insbesondere wird die Schulkonferenz bei der Entscheidung zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen beteiligt.
Die Verwaltungsmodernisierung in der Bildungsbehörde wird mit dem Ziel verfolgt, im Rahmen übertragener Aufgaben auch Personalkapazitäten aus dem Amt für Verwaltung an die Schulen zu verlagern. Hierzu soll ein Ergebnisbericht vorgelegt werden.
Unter der Berücksichtigung der Ergebnisse der Behler-Kommission sollen beim Lehrerarbeitszeitmodell größere Handlungsspielräume für die Schulen geschaffen werden, und für einzelne Lehrer und Lehrerinnen wird die Einführung einer Wochenobergrenze für Unterrichtsstunden geprüft.
Integration als Chance
Die Koalitionspartner vereinbaren eine stärkere integrative Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Bedarf in Regelklassen.
Es soll eine Einbeziehung der Sprachheil- und Förderschulen in die regionale Schulentwicklung mit dem Ziel einer besseren Kooperation vor Ort erfolgen. Langfristig, jedoch nicht in der laufenden Legislaturperiode, sollen diese Schulen in das allgemeinbildende Schulsystem integriert werden.
In Vorschulen und Gymnasien sollen Integrationsklassen eingerichtet werden.
Das Konzept der Sprachförderung im vorschulischen Jahr und in der Grundschule wird auch in den Klassen 5 und 6 fortgeführt.
Der gemeinsame Religionsunterricht für alle wird von den Koalitionspartnern unterstützt und soll weiter entwickelt werden.
Gerechtere Lernmittelverordnung
Die Definition von Förderberechtigten wird mit dem Ziel überprüft, Geringverdiener und Geringverdienerinnen zu entlasten.
Fortsetzung der Sanierungsoffensive im Schulbau
Die Erfahrungen mit dem Übergang der Hausmeister und Hausmeisterinnen an die GWG sind zu evaluieren.
Zur Beseitigung des Sanierungsstaus soll eine weitere Tranche im PPP-Modell initiiert werden. Modellprojekte für energetische Sanierung werden ermöglicht.
In einem Modellversuch ist zu prüfen, ob Schulen (z.B. berufliche Schulen) Sanierung und Betrieb auch selber verantworten können.
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III. KULTUR, KREATIVWIRTSCHAFT, WISSENSCHAFT
Kinder- und Jugendkultur
Den Koalitionspartnern ist die Heranführung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an die Kulturangebote ein besonderes Anliegen. Hamburgs Kinder sollen musikalischer werden: durch Musikerziehung, den Ausbau des Programms "Jedem Kind ein Instrument" und die Einbindung von Musikern und Musikerinnen in die Schulen. Ziel ist, Musikerziehung flächendeckend und dauerhaft zu installieren.
In Zusammenarbeit mit der HÖB wird ein Programm "Schulbibliotheken für alle Schulen" mit Leseförderung aufgelegt. Das Programm wird sukzessive umgesetzt anhand einer Prioritätenliste, die sich an der Ganztagsschulentwicklung gekoppelt an die Sozialindizes nach KESS orientiert. Die Anzahl der HÖB-Standorte bleibt erhalten.
Die Modellregion Kinder- und Jugendkultur wird fortgeführt.
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Zusammenfassung
Ohne die politische Poesie weiter zu beachten kann aus diesem Vertrag folgendes gelesen werden:
Die Gebühren für den Besuch der Vorschule werden wieder abgeschafft;
Das Büchergeld bleibt auch in Zukunft bestehen;
Bei der Einführung der sechsjährigen Grundschule (Primarschule) wird es kein flächendeckend gleiches Modell geben;
Ob die Einführung der Primarschule die Selektion der Kinder nach hinten (an das Ende der sechsten Klasse) oder nach vorne (vor die Einschulung in die erste oder die Vorschulklasse) verschieben wird, hängt davon ab, welches Primarschul-Modell umgesetzt wird. Dies kann auch von Stadtteil zu Stadtteil unterschiedlich sein;
In den Klassen 5 und 6 werden die Klassenfrequenzen gesenkt;
Im Bereich der Integration gibt es keine wesentlichen Veränderungen;
Die Schulkonferenz wird stärker an den Ziel- und Leistungsvereinbarungen im Rahmen der "Selbstverwalteten Schule" beteiligt;
Die Privatisierung der Schulgebäude wird möglicherweise fortgesetzt bzw. ausgebaut.



